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Sattel-Glasdach in Pfosten-Riegel-Ausführung

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Wohnbau: Profilbauverglasung für Stiegenhaus

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Panoramafenster im privaten Wohnbau

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Verglasung im Kraftwerksbau

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Satteldach mit Glasdachflügeln in RWA-Stellung

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Aluminium-Glaspyramide, montiert auf bauseitiger Stahlkonstruktion

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Altbausanierung, Dreh-Kipp-Fenster in Pfosten-Riegel-Konstruktion

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Fachmarktzentrum mit Polygonalverglasung von aTmos

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Pfosten-Riegel-Glasfassade im öffentlichen Wohnbau

Glasbau

<h1>Glasbau-Lösungen aus erster Hand</h1>

Glasbau-Lösungen aus erster Hand

Einladend und abgrenzend, offen und doch geschlossen. Gebäudestrukturen aus Glas an der Schnittstelle zwischen draußen und drinnen lassen die Grenzen verschwimmen – und doch stellen sie eine vollwertige und schützende Hülle dar. Als Element der Gebäudehülle schaffen Glaskonstruktionen ein einzigartig elegantes und zu jeder Zeit zeitgemäßes Erscheinungsbild – von außen genauso wie von innen. Als Partner von Bauwirtschaft, Industrie und Handel konstruiert aTmos seit 35 Jahren Glasfassaden und Glasdächer für die unterschiedlichsten Gebäude, Anforderungen und Budgets. Mit besten Aussichten für Unternehmen, Mitarbeiter und Besucher.

Aluminium und Glas

Die Kombination aus Aluminium und Glas beweist besonders bei Glasfassaden und Glasdächern vielfältige Möglichkeiten und Stärken. Natürlich auch im Zusammenwirken mit ergänzenden Funktionen wie der genauen Regulierung des Tageslichteinfalls durch Sonnenschutzlösungen bzw. einer natürlichen Lüftung oder Brandrauchentlüftung, die sich optimal in Fassade und Dach integrieren lassen. Im engen Dialog mit seinen Kunden entwickelt, plant und montiert aTmos eine wirtschaftliche, ganzheitliche und nachhaltige Glasbaulösung – sorgfältig abgestimmt auf die Anforderungen, das Gebäude und die Menschen.

Von der Planung bis zur Montage

Im anspruchsvollen Glasbau überzeugt aTmos mit technischem Know-how und
35 Jahren Erfahrung bei der Planung, Montage, Wartung und Sanierung – mit ästhetischen, funktionalen und wirtschaftlichen Lösungen, maßgeschneidert für
das individuelle Gebäude. Schon in der Planungsphase unterstützen die Glasbau-Experten von aTmos lösungs- und zielorientiert den Entwicklungsprozess und
beraten bei der Auswahl aus den vielfältigen Gestaltungs- und Verarbeitungs-
möglichkeiten. Anschließend gewährleisten sie die sorgfältige und fachgerechte Ausführung, die nicht nur den baulichen, sondern selbstverständlich auch allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Weiterführende Themenbereiche

Normen und Gesetzeslage

Die gesetzlichen Vorschriften im Griff

Die von aTmos eingesetzten Produkte für Glasbau (alt. Die von aTmos geplanten, konstruierten und montierten Glasfassaden) entsprechen den aktuell geltenden österreichischen und europäischen Normen und tragen selbstverständlich das CE-Kennzeichen (Bauproduktenverordnung). Die Leistungseigenschaften entsprechen den Anforderungen des jeweiligen Projektes und erfüllen die anzuwendenden Vorgaben der OIB-Richtlinien, der Bau- und Arbeitsstättenverordnung, sowie die TRVB-Richtlinien.

Aufgrund unseres detaillierten Fachwissens und unserer engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden können wir Sie rasch, sicher und kompetent bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften begleiten und unterstützen. Von der Planung bis zur (behördlichen) Abnahme der baulichen Maßnahmen. Darauf können Sie sich verlassen.

Zu Ihrer Information:

Öffentliches Recht

§ OIB-Richtlinien, Landesbauordnungen
§ Gewerberechtliche Auflagen und Arbeitnehmerschutz
§ ÖNORMEN EN 13830, 14351-1, 179, 1125, 12101
§ Technische Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz TRVB S 125, N 138, S 111

Wartungsverpflichtung

In den jeweiligen Normen sowie Herstellerrichtlinien ist eine regelmäßige Wartung der Produkte/Bauteile vorgeschrieben.

Für Glasfassaden, Portalkonstruktionen, Glasdächer, Fenster und Türen, Lichtkuppeln und Lichtstraßen sowie Lüftungsgeräte wird ein jährliches bis maximal zweijährliches Wartungsintervall empfohlen.

Für RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) gilt die Verpflichtung, die ständige Betriebsbereitschaft zu gewährleisten. Das ist nur bei einer regelmäßigen Wartung aller technischen Bauteile möglich. Diese ist laut OIB-Richtlinie 2 bzw. der jeweiligen Landesbauordnung auf Basis der anzuwendenden TRVB einmal jährlich vorgeschrieben.